Nachdem ich schon über drei Blogbeiträge verteilt über Twitter und Creative-Commons-Lizenzen geschrieben habe, soll dieser Beitrag (obwohl schon der dritte Beitrag "Finale" heißt) das Thema abschließen und abrunden. Falls jemand es wünscht, kann ich bei entsprechender Nachfrage ja irgendwann mal eine Zusammenfassung schreiben...
Im schon erwähnten letzten Beitrag habe ich mit Hilfe einer Anregung von Dennis Horn eine Sichtweise auf das Thema eingeführt, die das Problem halbwegs elegant löst, wenngleich sie sich - wie jede andere Sichtweise - rechtlich in einem Graubereich ohne Klärung befindet. Kurz zusammengefasst umgehe ich das Problem, dass man nicht jeden einzelnen Tweet sauber als unter CC-Lizenz stehend kennzeichnen kann - zumindest nicht praktikabel, denn die CC verlangt sowohl der Hinweis auf die Lizenz als auch einen Link auf den Lizenztext zu jedem derartig lizensierten Werk. Ein weiteres von mir umgangenes Problem ist, dass ein einzelner Tweet wahrscheinlich nicht die Schöpfungshöhe erreicht, ab der man überhaupt mit Lizensierungen jedweder Art anfangen kann.
Der Trick ist, die Gesamtheit der Tweets eines Twitterers als Werk zu sehen. Die Bedingungen der CC-Lizenz werden dann dadurch erfüllt, dass in der Bio - die ja im "Gesamtwerk" = der Profilseite enthalten ist - ein entsprechender Vermerk nebst Link gesetzt wird. Jeder Tweet ist dann ein Teil des Werkes, und Reproduzierungen von Tweets (außerhalb von Twitter, wohlgemerkt, mehr dazu gleich) fallen unter das Zitatrecht. Innerhalb von Twitter dürfen Tweets "einfach so" von Twitter in den TLs der Follower angezeigt und Retweetet werden, da jeder Twitterer sowohl genau dieser Verbreitung der Tweets durch Twitter als auch der Zulässigkeit von Retweets etc. zugestimmt hat. Wer glaubt, das nicht getan zu haben - lest mal die AGB! Durch diese "Sondervereinbahrung" ist die inner-twitterliche Verbreitung von Tweets gedeckt. (Wie genau das bei Remix-Diensten wie Storyfy oder auch bloß Favstar aussieht, vermag ich nicht genau zu sagen.)
Was zur Vollständigkeit dieses Tricks (außer einer rechtlichen Bestätigung) noch fehlt, ist die Behandlung der Frage, wie die CC-Lizenzen Zitate regeln. Das deutsche Zitatrecht, unter das Tweets ohne CC-Kennzeichnung automatisch fallen würden (bei Anwendung des obigen Gedankenmodells) ist in diesem Fall sehr klar, die Details lassen sich im §51 UrhG nachlesen.
Der Sachverhalt gestaltet sich meiner Recherche nach recht simpel: Das eben erwähnte Zitatrecht steht rechtlich über der Creative Commons Lizenz. (Achtung: Es geht um deutsches Recht!) Das heißt, im Rahmen des Zitatrechtes darf auch aus CC-lizensierten Texten zitiert werden, ohne dass man erwähnen muss, dass es sich um einen derartig lizensierten Text handelt. Was man aber in jedem Fall einhalten muss, sind die einschlägigen Zitierregeln, d.h. Angabe des Urhebers und Literaturangabe bzw. URL zum Original bei Internetwerken. Es gilt aber ebenso der Grundsatz, dass Allgemeingut wie z.B. bekannte Sprichwörter nicht mit einer Urheber-Angabe versehen werden muss, nur weil irgendwer es irgendwann einmal getwittert hat.
Dies gilt beim Zitieren eines einzelnen oder weniger Tweets. Einige Empfehlungen dafür, wie man dies m. E. sauber bzw. fair tun kann, habe ich im letzten Beitrag dieser Serie aufgeschrieben.
In andere rechtliche Gefilde kommen wir allerdings, wenn größere Passagen des Werkes zitiert werden - sprich eine erhebliche Anzahl an Tweets, wenngleich diese Formulierung einiges an Unschärfe in sich birgt (don't blame me, it's the law speaking...). Denn sobald das Zitatrecht nicht mehr greift, greift wieder das Urheberrecht - bzw. die CC-Lizenz, so man diese deklariert hat - mit den (hoffentlich) bekannten Rechten und Pflichten.
Für diejenigen, die sich meine nun schon vierteilige Serie zu diesem Thema von Anfang an durchgelesen haben, also hier eine abschließende Bewertung des ursprünglichen Aufhängers:
Geht man von meinem mühsam gesponnenen Konstrukt aus, so waren die Reproduktionen meiner (und der anderen) Tweets durchaus von Zitatrecht gedeckt. Allerdings bemängle ich erneut die unzureichende Kennzeichnung des Urhebers, da weder direkte Links zu den Tweets gesetzt wurden, noch zu den Twitteraccounts.
Und nun: möge sie ruhen in Frieden, meine Geschichte. :-)
(Falls jemand Informationen oder Fragen hat, die sie aus dem Grabe auferstehen lassen, so möge er sich bei mir melden!)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hast Du einen Account bei Google, Wordpress, LiveJournal, TypePad, AIM, so kannst Du dich damit unter "Profil auswählen..." identifizieren. Es geht aber auch nur ein Name mit oder ohne URL.
Alle Kommentare werden moderiert!