Nachdem ich schon über
drei Blogbeiträge verteilt über Twitter und Creative-Commons-Lizenzen geschrieben habe, soll dieser Beitrag (obwohl schon der dritte Beitrag "Finale" heißt) das Thema abschließen und abrunden. Falls jemand es wünscht, kann ich bei entsprechender Nachfrage ja irgendwann mal eine Zusammenfassung schreiben...
Im schon erwähnten letzten Beitrag habe ich mit Hilfe einer Anregung von
Dennis Horn eine Sichtweise auf das Thema eingeführt, die das Problem halbwegs elegant löst, wenngleich sie sich - wie jede andere Sichtweise - rechtlich in einem Graubereich ohne Klärung befindet. Kurz zusammengefasst umgehe ich das Problem, dass man nicht jeden einzelnen Tweet sauber als unter CC-Lizenz stehend kennzeichnen kann - zumindest nicht praktikabel, denn die CC verlangt sowohl der Hinweis auf die Lizenz als auch einen Link auf den Lizenztext zu jedem derartig lizensierten Werk. Ein weiteres von mir umgangenes Problem ist, dass ein einzelner Tweet wahrscheinlich nicht die Schöpfungshöhe erreicht, ab der man überhaupt mit Lizensierungen jedweder Art anfangen kann.